Leibesübungen: An den Regeln gescheitert

27. September 200712 KommentareEiner von 576 Beiträgen von sandmann

Wussten Sie, dass es bei .com (GC) eine Regel gibt, dass Caches nicht dichter als 45 Meter an Bahnschienen liegen dürfen? Wussten Sie, dass diese Regel unabhängig davon gilt, ob direkt an den Bahngleisen ein Spazierweg, ein Park oder andere öffentliche Räume liegen? Natürlich wussten Sie das und ich bin der einzige Depp hier.

Gestern hab ich meine Nachwuchscacherin vom Sport abgeholt und dabei ein schönes Versteck für einen Innenstadtmikro gefunden. Und weil der Herr aba und ich ja so spontane, unkomplizierte, schnellentschiedene und flexible Menschen sind, haben wir den Kleinen gleich installiert. Dazu noch ein kleines Epos auf Geocaching.com (GC) und fertig ist die Laube, hab ich gedacht. Pah! Mein hat mir – auf gewohnt freundliche Art – aus oben genanntem Grund den Stinkefinger gezeigt. (Natürlich mache ich den Reviewern keine Vorwürfe – eine Ausnahme zieht tausend andere nach sich. Das ist schon in Ordnung. Und die Regel selbst mag aus Sicherheitsgründen ja auch in Ordnung gehen.)

Nun überlege ich: Lasse ich das Ding da – als Insider- ohne Logmöglichkeit bei GC? Sozusagen als Dosenfischer-Blog-? Stelle ich ihn bei Opencaching.de ins Netz? Oder bau ich ihn wieder ab? Ich schlaf erstmal ein, zwei Nächte drüber. Den Text und die Koordinaten zum werfe ich hier schonmal ab. Sollte ich den Mikro wirklich wieder entfernen, wird der Text gelöscht.


Leibesübungen – N 53° 37.836 E 011° 24.406

Dieser Cache ist ein nahezu klassischer Innenstadtmikro. Es dürfte nicht allzu schwer sein, ihn zu finden – schwer wird sein, ihn zu suchen und wieder zu verstecken. Am Nachmittag gegen vier zum Beispiel erscheint es mir fast aussichtslos. Deshalb die “2″ in Sachen Schwierigkeit. Das Bahngelände muss selbstverständlich nicht betreten werden. Es müssen auch keine Zäune überstiegen oder Tore geöffnet werden.

Der Cache befindet sich am Eingang einer alten Unterführung, die für Fußgänger die von Bahngleisen unterbrochene Lübecker Straße verbindet. Abends und nachts kann man auf wenige Meter mit dem Auto heranfahren, am Tage manchmal auch, aber generell ist die Parkplatzsituation eher ungünstig. Politessen sind nicht oft aber dann und wann unterwegs. In der Nähe ist das Parkhaus “Der Wurm”. Da ist man auf der sicheren Seite. Parkhauskoordinaten: N 53.38.498 O 11.24.547

In unmittelbarer Nähe zum Cache ist eine der ältesten Turnhallen Schwerins. Dort trainiert der VfL – der Verein für Leibesübungen. Die Einfassung des Tunnels ist geschmiedet und hat schon bessere Zeiten gesehen. Je seltener sowas wird, desto lieber sehe ichs.

An der Bahnlinie liegt auch ein gutes italienisches Restaurant. Nicht billig, aber gut.

Vom Parkhaus aus kommt man in südlicher Richtung auf einen zentralen Schweriner Ort – den Marienplatz. Dort lässt sich prima der Stadtrundgang von den squirrels (GCNMCN) beginnen.

Hint:
H-Cebsvy vz Rk-Znfg

Zusätzliche Koordinaten:
N 53° 38.498 W 011° 24.547 Ein kostenpflichtiges Parkhaus – direkt am Cache kann man auch parken, aber in der Regel ist es recht voll. Dann und wann hat man Glück, dann und wann kommen Politessen.

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12 Kommentare »

  • Jens sagt:

    Okee!? Also wenn ich so zurück überlege hatte ich schon so einige Caches unmittelbar neben aktiven Bahngleisen. Bei einem musste man sogar durch den Zaun fassen, da der Cache sehr nah an den Gleisen lag. Wenig später kam dann auch ein Zug.

  • aba sagt:

    die regel scheint es noch nicht so lange zu geben. alte caches haben aber bestandsschutz.

    eine weitere regel verbietet uebrigens das legen eines z.b. bonus unter 160 metern an einem waypoint eines multis… wir wollten den rueckweg des stummen zeugen (siehe ein beitrag weiter) mit einem kleinen bonus versuessen. der wurde uns aber nicht gestattet, weil dieser nur 150 meter von einer zwischenstation entfernt war.

    grundsaetzlich halte ich davon nicht viel, mich aber an die regeln. von daher isses schon ok. da wird sich wohl jemand was bei gedacht haben.
    glaube ich.
    ;-)

  • sandmann sagt:

    Geomix, der Reviewer, schrieb, man wolle verstärkt auf die Einhaltung dieser Regel achten. Ältere Caches haben wie immer Bestandsschutz…

  • Misterix sagt:

    Geomix? – ich hätte jetzt auf “2″ getippt.
    Mach einen Multi draus und gib für das Final einfach falsche Koordinaten an. So machen es 90% aller Cacher bei Problemen mit den Reviewern. Notfalls hast Du den Cache nach der Freischaltung nochmals geändert. Ich liebe diese Götter mit Admin-Rechten!

  • ArDo sagt:

    Was für einen Grund gibt es für Geomix, diesen Cache nicht Freizuschalten? Wenn man direkt an den Bahngleisen den Cache suchen müsste, kann ich die Regel noch verstehen – aber in einer Unterführung? An dieser Stelle hat man durch den Zaun nicht einmal die Möglichkeit, auf die Bahngleise zu gelangen.
    Ich würde weitere Reviewer anschreiben und um eine „Ausnahme“ bitten, bis der Cache im Netz ist. Bis der Cache: „Über den Dächern von Schwerin“ im Netz war, hat es ca. 20 Mails gebraucht. Nun ist er online und kein Cacher hat sich bisher über das Eintrittsgeld beschwert.

    Nur nicht aufgeben, oder wie Misterix geschrieben hat, einen Multi bzw. Mystery draus machen. Ich kenne einige Caches, bei denen u.a. die 160 Meter Regel mit dieser Methode umgangen wurde. Mich würde es nicht wundern, wenn selbst die Reviewer als Cacher diese Caches geloggt haben 
    Abgesehen davon finde ich es nicht gut, dass fast alle Reviewer anonym bleiben.
    Stellt sich noch die Frage, dürfen Reviewer ihre eigenen Caches Freischalten? Manche machen es!
    Nur Mut !

  • sandmann sagt:

    Mal schauen, was uns da einfällt. Wie geschrieben: Ich kann verstehen, dass eine Regel ohne Ausnahme gelten muss, sonst erfüllt sie ihren Zweck nicht. Sinnvoll allerdings ist diese Regel in diesem Falle ganz sicher nicht.

    Und jetzt geh ich erstmal in den Wald.

  • Jens sagt:

    Die Regeln haben alle (mehr oder weniger) einen Sinn und scheinen schon durchdacht zu sein!
    Ein Mindestabstand zu aktiven Gleisen macht schon sinn, schließlich sucht man ja immer ein ganzes Gebiet ab. Und der ein oder andere mag auf die Idee kommen auch mal zwischen den Gleisen zu suchen.
    Aber wie es auch in der deutschen Bürokratie ständig der Fall ist werden die Regeln nur Blind befolgt und es gibt keine Möglichkeit sie zu umgehen.

    Eine Ausnahme einer Regel bedeutet also nicht das man sie einfach umgangen hat, sondern das man sie richtig angewendet hat. Z.b. bei Caches in einer Unterführung unter Bahngleisen oder wo es keine Möglichkeit gibt auf die Gleise zu kommen macht es durchaus sinn eine “Ausnahme” zu machen!

  • mity! sagt:

    Mann, oh Mann. Das ist ja das reinste Forum hier heute. Da muss ich natürlich auch noch was beitragen.
    Die ’45m-Richtlinie’ gibt es wohl schon länger. Aber offenbar wird sie seit wenigen Monaten recht rigoros von den Reviewern überwacht. Gerade in städtischen Bereich (wo Gleise üblicherweise ziemlich gut abgeschirmt sind) blockiert das seitdem viele gute Cache-Locations und sorgt für reichlich Ärger.. ähhh: Diskussionsstoff. :roll:
    Es ist schon ein bißchen schade, dass die “Guidelines”, nun weniger als Richtfaden, sondern mehr als ehernes Gesetz interpretiert werden. Allerdings ist mir schon klar, dass es für die Reviewer einfacher ist, ein klares Positiv/Negativ-Kriterium zu überprüfen, als eine Gefahrensituation an einem konkreten Ort einschätzen und lange Diskussionen führen zu müssen. Wenn ich mir so die Masse an täglichen Neu-Veröffentlichungen anschaue, dann denke ich, die haben so schon genug zu tun…
    (Oh weh, jetzt kommt bestimmt die “Dann-Eben-Ohne-Reviewer-Diskussion”. :twisted: “Ohne Reviewer” will ich schon gar nicht. Das führt zum Beispiel – zumindest im berliner Raum – dazu, dass Opencaching.de die reinste Online-Rätsel-Plattform geworden ist. Der GPSr kann da meist aus bleiben – und der Hintern auf’m Sofa… :-? )

  • aba sagt:

    danke mity, ich sehe da vieles aehnlich.
    mir ist nicht ganz klar, woher die reviewer die infos mit den gleisen bekommen, das wuerde mich auch mal interessieren.
    unabhaengig davon ist die regelung m.E. aber auch aus der sicht fragwuerdig, als das andere “gefahrenquellen” dann entweder ignoriert werden oder es nur eine frage der zeit ist. d.h. richtlinien an wasserstrassen, richtlinien fuer autobahnen (was ist dann mit rastplaetzen?), richtlinien fuer flugplaetze….
    und da sag ich nur eins: och noe ;-)

  • Mit der 45-Meter-Regel… - DOSENFISCHER.de . sagt:

    [...] …hatten wir doch auch einmal ein kleines Problem. Da war der Abstand um etwa 35 Meter unterschritten. Der Platz des Caches allerdings unproblematisch, die Schienen sind dort mit Zäunen von der Straße abgetrennt. Selbst wilde Sucher sollten sich hier nicht in Gefahr bringen. Naja… Hab ich die Dose halt wieder eingesammelt. [...]

  • Carsten sagt:

    Oh, mein Lieblingsthema: Groundspeaks inkonsequente Regeln ;) Die Frage, die ich mir dabei immer wieder stelle ist: Wenn es doch angeblich um die Sicherheit der Cacher geht, wieso greift dann fuer alte Caches an Bahnanlagen das “Grandfathering”? Bei Abstandsproblemen mit anderen Caches oder sonstigen rein GC.com-bezogenen Regeln kann ich sowas ja noch halbwegs nachvollziehen, aber bei angeblich sicherheitsrelevanten Regeln?

    PS: Gibt es die Dose dort jetzt eigentlich noch oder ist die entsorgt? An der Unterfuehrung wird aktuell ja glaube ich auch massiv gebaut.

  • sandmann (Autor) sagt:

    Was Du alles weißt… ;-)

    Da wird in der Tat mächtig gebaut, die Dose aber ist davon nicht betroffen, denn die schlummert schon lange wieder in meiner Cachertasche.

    Dein Argument ist nicht von der Hand zu weisen. Ich persönlich halte die 45-Meter-Regel für Bahngleise auch für völligen Unfug, weil sie generalisiert, wo nur wenige Einzelfälle problematisch sind.

    Aus heutiger Sicht aber bin ich dem Reviewer dankbar, denn er hat mich vorm Legen eines völlig überflüssigen, urbanen Mikros bewahrt.

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